Produktbeschreibung
Der Kratzbaum ist der ideale Spielplatz für Ihren kleinen Stubentiger. Der platzsparende Spielbaum bietet Ihrer Katze eine Vielzahl an Möglichkeiten sich auszutoben. Die Kuschelhöhle fungiert dabei als gemütlicher Rückzugsort. Die Kratzsäule gibt dem äußerst leichten Kletterbaum nicht andererseits stabilen Halt, sondern sorgen mit der Ummantelung aus Natursisal für pures Kratzvergünugen bei Ihrer Katze. Die obere Plattform ist eine perfekte Aussichts- und Beobachtungsmöglichkeit für Ihr Kätzchen. Der Spielball lädt zum Fangen und Spielen ein.
Kratzbaum im Überblick
– Gesamtmaße H x B x T: ca. 56 x 31 x 31 cm
– Maße Sisalstange H x Ø: ca. 33 x 7 cm
– Öffnung Kuschelhöhle H x B: ca. 15 x 21 cm
– Material: Polyester-Plüsch, Pappe, Sisal
– Gewicht: ca. 3,6 kg
– In Grau o. Schwarz
Spielbaum für Katzen
– Robust, leistungsfähig und leicht
– Vielseitige Spielmöglichkeiten
– Gemütliche Katzenhöhle zum Kuscheln
– Lädt zum Toben und Relaxen ein
– Einfacher und schneller Aufbau
Lieferumfang
– 1x Kratzbaum für Katzen (in farbe nach wahl)
– Dekorationsartiekl sind nicht im Lieferumfang enthalten
Rechtliche Hinweise
Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. 1. Hinweise zur Abfallentsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG: Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen hinwieder nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte separat zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Verzinsung an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die separat vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Mülltonne auf Rädern dar. 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Umtausch von Altgeräten: Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Umtausch oder Sammlung von Altgeräten durchgeben, damit eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Verzinsung von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle. Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen 4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungs-nummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 17638816
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