Wofür kann ich als Pferdehalter haftbar gemacht werden ?
…und was deckt eine Pferdehaftpflichtversicherung ab ?
Alle folgenden Ausführungen gelten natürlich auch für Ponys und Esel.
Pferdebesitzer, also Pferdehalter haften grundsätzlich erst einmal für alle Schäden die Ihr Pferd verursacht. Dabei ist es völlig egal ob ihnen daran die „Schuld“ gegeben werden kann, also ob Sie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben oder ob Sie keinen Einfluss darauf hatten. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus dass Tiere von sich her unberechenbar sind und somit immer eine Gefahrenquelle darstellen. Somit ist jede Person die ihre Umwelt dieser Gefahr aussetzt damit auch verantwortlich für daraus resultierende Schäden. Diese Person ist somit ähnlich wie beim KFZ der Halter des Tieres, also der rechtliche besitzer, auch wenn der Schaden in Abwesenheit dieser Person geschehen sein sollte. Diese rechtliche Regelung nennt man Gefährdungshaftung.
Diese Gefährdungshaftung wurde im Laufe der Rechtssprechung insoweit eingeschränkt als dass sie nur noch bei „Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens“ zum Tragen kommt. Das heisst, dass diese nur greift wenn der Schaden rein durch das Verhalten des Tieres entstanden ist ohne dass ein Mensch dabei eingegriffen hat. Solche sind typische Schäden durch Scheuen, Schlagen, Ausbrechen oder Beissen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Tierhalterhaftung** im §833** geregelt.
Im §834 BGB** wird abgrenzend dazu die Haftung des „Tierhüters“ geregelt. Von einem Tierhüter spricht das Gesetz in dem Fall von Personen die vertraglich geregelt (ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden !) das Pferd in Zustimmung des Halters handhaben.
Hierzu wird man üblicherweise alle Menschen zählen die neben dem Besitzer das Pferd betreuen oder handhaben wie etwa Bereiter, die Reitbeteiligung und natürlich auch den Stallbetreiber
Somit nimmt der §834 den Tierhalter, also den Besitzer ein Stück weit aus der Haftung wenn auch andere Personen Umgang mit dem Pferd haben. Allerdings ist der Artikel soweit eingeschränkt dass den Tierhüter ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden muss, andernfalls haftet dann doch wieder der Besitzer ( der nicht schuldhaft gehandelt haben muss !)

Rechtlich wird zwischen Tierhalter und Tierhüter unterschieden was bei der Wahl der Tierhalterhaftpflichtversicherung berücksichtigt werden sollte
Wie finde ich die richtige Versicherung für mich ?
Grundsätzlich wird jeder Versicherer in einem Schadensfall der Tierhalterhaftpflicht erst einmal prüfen ob Sie als Versicherungsnehmer überhaupt für diesen schaden verantwortlich gemacht werden können.
Somit haben Sie gleichzeitig mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung auch einen passiven Rechtsschutz der Sie auch rechtlich vertreten wird wenn ungerechtfertigte Forderungen seitens des geschädigten auf sie zukommen.
Achtung: Ihre private Haftpflichtversicherung wird niemals Schäden begleichen die ihr Pferd, Esel oder Pony verursacht hat !
Sie brauchen als Halter eines solchen Tieres also zwingend eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Versicherungssumme beachten !
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Hier gilt ganz klar: Je Höher, je Besser. gehen Sie hier immer vom schlimmsten Fall aus. Nehmen Sie dieses Horrorszenario: Ihr Pferd erschreckt sich an einer stark befahrenen Strasse. Daraufhin rast ein PKW in den Gegenverkerkehr, zwei Menschen sterben, ein weiterer sitzt den Rest seines Lebens im Rollstuhl und zu allem Überfluss stürzt auch noch ein herannahender Heizöl-LKW eine Böschung hinunter und verseucht einen Bachlauf…Alle beteiligten anderen Versicherungen werden an ihre Haftpflicht heran treten und diese wird auch alle Schäden regulieren müssen: Schadensersatz, lebenslange Rente für den Rollstuhlfahrer und alle Sachschäden. Was meinen Sie wie weit Sie da mit einer Deckungssumme von zum Beispiel 3 Mio € kommen ?
Zugegeben das ist so ziemlich der schlimmste Fall der eintreten kann, aber unmöglich ist ein solches Szenario auch nicht und alles was über die Deckungssumme ihrer Versicherung hinaus geht wird danach zu ihren ganz privaten Schulden bis an ihr Lebensende. Also sparen Sie hier bitte nicht am falschen Ende !

Damit alle Beteiligten zumindest auch finanziell hinterher noch lachen können sollte man die Pferdehaftpflichtversicherung mit Bedacht wählen
Versicherungsumfang beachten !
Auch ein ganz wichtiger Punkt der leider schnell vernachlässigt wird. Nur noch einmal zum Nachdenken: Sie haften für alle Schäden die durch ihr Pferd entstehen, ganz gleich ob diese durch ihre Versicherung abgedeckt sind oder nicht. Für alles was nicht im Versicherungsumfang enthalten ist haften Sie letztlich mit ihrem Privatvermögen.
Auslandsaufenthalte, Deckschäden, Flurschäden und Teilnahme an Turnieren sollten standardmäßig in jedem Tarifen enthalten sein.
Folgende Punkte jedoch sollten genauere Beachtung finden:
Fremdreiter und Gastreiter
Wenn das Pferd von einem Fremden geritten wird und dabei ein Schaden entsteht muss dieses Risiko in der Versicherung abgedeckt sein. Andernfalls haften Sie mit ihrem Privatvermögen. Verzichten Sie auf diesen Punkt also nur wenn Sie sich absolut sicher sind dass Sie niemals jemand Fremden auf ihr Pferd lassen, auch nicht „mal kurz“ das Kind eines Bekannten oder einen eventuellen Kaufinteressenten zum Probereiten usw.

Wer über eine feste Reitbeteiligung verfügt sollte diese namentlich im Versicherungsvertrag zur Pferdehaftpflicht aufführen
Reitbeteiligung und die Pferdehaftpflichtversicherung
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Versicherungen unterscheiden hier klar zwischen Fremd-/Gastreitern und Reitbeteiligung. Hierbei wird davon ausgegangen dass eine Reitbeteiligung regelmässig Umgang mit dem Pferd hat und dieses im Idealfall auch vertraglich geregelt ist. Eine feste Reitbeteiligung sollten Sie bestenfalls namentlich in den Versicherungsvertrag aufnehmen. Vorsicht: Einige Versicherungen versichern nur unentgeltliche Reitbeteiligungen. Sollte ihre Reitbeteiligung sich an den Kosten beteiligen sollten Sie das bei der Wahl der Versicherung beachten.
Forderungsausfall
Sollten Sie einen Schaden durch einen Dritten erleiden, der aber weder finanziell Leistungsfähig noch versichert übernimmt ihre Versicherung die Regulierung ihres Schadens wenn ein Forderungsausfall Versicherungsbestandteil ihrer Versicherung ist. Sichert also in diesem Fall ihren Schaden ab und kann damit sehr sinnvoll sein. Dieser Punkt wird aber nicht von allen Versicherungen angeboten.
Mietsachschäden
Sollten Sie ihr Pferd zur Miete untergestellt haben oder gemietete Anhänger zum Transport nutzen sollte diese Leistung auf jeden Fall in ihrem Versicherungsvertrag beinhaltet sein. Neben den direkten Schäden an der Box oder dem gemieteten Hänger deckt dieser Punkt auch Schäden am Weidezaun oder Reithalle ab, kann aber je nach Vertrag auch noch erweitert sein und so zum Beispiel Führanlagen betreffen.

Eine gut gewählte Pferdehaftpflichtversicherung kann zu einem unbeschwerten Umgang mit dem Pferd beitragen
Laufzeit der Pferdehaftpflichtversicherung beachten !
Versicherungen bieten oft deutliche Preisvorteile bei langen Vertragslaufzeiten. Hierbei ist zu beachten dass beim Tod oder Verkauf des Pferdes der Versicherungsvertrag zu jeder Zeit endet da das Risiko für die Versicherung ab diesem Moment wegfällt. Sie brauchen also keine Angst haben dass Sie 10 Jahre in einem Versicherungsvertrag hängen obwohl das Pferd schon nach einem Jahr verkauft wurde. Und auch ein langjähriger Vertrag kann nach 3 Jahren vorzeitig gekündigt werden.
Pferdehaftpflichtversicherung – Vergleichen lohnt immer !
Wenn man neben den Preis auch den Versicherungsbedingungen gründlich vergleicht können Online-Preisvergleiche sehr gute Dienste leisten um einen wirklich guten Tarif zu einem günstigen Preis zu bekommen. Einen Vergleich von Tierhalterhaftpflichtversicherungen von einem der grössten Vergleichsportalen können Sie gleich HIER* vornehmen.
Haftungsausschluss: Die in diesem Artikel gemachten Angaben und Aussagen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine ausführliche Beratung durch einen Versicherungsfachmann !